Im Ausschreibungsprozess bezeichnet die Shortlist eine vorselektierte Bieter-Liste auf Basis der ersten Angebotsabgabe. Nur die Shortlist-Bieter werden für die 2. Stufe der Ausschreibung berücksichtigt. Die Shortlist dient dazu, den Prüfaufwand zu reduzieren und eventuell ein verbessertes Angebot in der 2. Stufe zu erzielen. So ist in einem zweistufigen Prozess beispielsweise dieses Vorgehen zu beobachten:
– 1. Stufe: Bewertung der Erstgebote anhand der Hauptkriterien (z.B. Preis, Einhaltung der Anforderungen) und Filterung die Bieter zu einer Shortlist. Eventuell werden aus den Erst-Geboten zusätzliche Kriterien, Anforderungen für die 2. Stufe der Ausschreibung übernommen.
– 2. Stufe: Die Shortlist-Teilnehmer werden über Ihre Qualifizierung für die 2. Stufe und über die erweiterten Anforderungen informiert. Es wird Ihnen die Gelegenheit gegeben ein erweitertes oder verbessertes Angebot abzugeben.
Die Entscheidung fällt auf Basis der Zweit-Gebote der Shortlist-Bieter.
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