Zum Auftakt einer Ausschreibung formuliert der Auftraggeber seine Anforderungen an gewünschte Dienstleistungen oder Waren, um Angebote von interessierten Unternehmen zu erhalten. Häufig empfiehlt es sich – im Sinne der späteren Vergleichbarkeit – bereits in den Ausschreibungsunterlagen das spätere Konditionengerüst zu definieren. Dieses Beschaffungsverfahren zielt darauf für den Auftraggeber ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Es dient auch der Transparenz, dem Wettbewerb und der fairen Vergabe von Aufträgen.
Es existieren unterschiedliche Ausschreibungsverfahren, z. B. das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren. In Deutschland werden öffentliche Ausschreibungen durch das Vergaberecht geregelt. Bei EU-weiter Relevanz muss eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Unternehmen, die an einer Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Anforderungen genau beachten und ein formgerechtes Angebot einreichen. Häufig müssen auch Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbracht werden.
Der Zuschlag wird in der Regel dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt – das ist nicht zwingend das billigste, sondern das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Nach der Vergabe folgt die Vertragsumsetzung.
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